Stipendien des übersee-clubs

Der Übersee-Club vergibt zur Förderung junger Akademiker/innen und Wissenschaftler/innen  Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien für Auslandsaufenthalte. Der Schwerpunkt der Förderung liegt  auf den Gebieten Weltwirtschaft und Politik,  Entwicklungshilfe, Geographie und Völkerkunde. Der Übersee-Club wird damit seiner wesentlichen Zielsetzung - der Förderung internationaler Gesinnung und der Völkerverständigung zum Wohle der Gesamtheit der Völker - satzungsgemäß gerecht.

Stipendienvergabe Übersee-Club im Hamburger Rathaus

Übersee-Tag am 5. und 6. Mai 2022

Vergabe der Stipendien an Studenten im Rahmen des Übersee-Tags 2022 im Hamburger Rathaus. Mit dabei: Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher.

 

v.l.n.r.:
Michael Behrendt, Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher, Ruth Pope, Fatema Poonawala, Ingrid Harré-Eichmann, Estelle Gottlob-Linke, Olaf Scholz, Johannes Barg, Dr. Michael Terhemen Angitso,
Robert Lamersdorf, Marwin Mönkemeyer, Mesut Akbaba, Betül Simsek

richtlinie zur vergabe von stipendien

Stand 1. November 2018

 

I. Präambel
Der Übersee-Club vergibt zur Förderung junger Akademiker/innen gemäß § 3 Satzung Übersee-Club Stipendien für Auslandsaufenthalte und zwar in Form von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Forschungsstipendien.
Der Übersee-Club verfolgt damit die Absicht, die in § 3 Satzung Übersee-Club genannten Ziele auch auf diesem Wege umzusetzen.

 

II. Art und Voraussetzungen der Förderung
1. Ausbildungsstipendien werden im Anschluß an ein mit Auszeichnung abgeschlossenes Studium gewährt.

2. Fortbildungsstipendien werden jungen Akademikern/innen gewährt, die möglichst bereits praktisch tätig gewesen sind. Sie sollen sich durch besondere Leistungen in ihrem Fachbereich ausgezeichnet haben. Das Fortbildungsstipendium soll der Ausweitung bisher erlernter Kenntnisse durch einen Auslandsaufenthalt dienen. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung des Stipendiums darf der Abschluß der Hochschulausbildung des Stipendiaten nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

3. Forschungsstipendien werden jungen promovierten Akademikern/innen gewährt, die nach Abschluß des Studiums wissenschaftlich tätig sind und sich durch hervorragende Veröffentlichungen ausgezeichnet haben. Die Stipendien dienen der Arbeit des Stipendiaten in anderen möglichst ausländischen Forschungseinrichtungen.

4. Zum Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien soll das Alter der Stipendiaten 36 Jahre nicht überschritten haben.


III. Umfang und Art der Förderung
1. Die jedes zweite Jahr zur Verfügung gestellte Gesamtsumme beträgt in der Regel 30.000,-- Euro. Bis zu dieser Gesamtsumme können Stipendien für maximal sieben Akademiker/innen vergeben werden. In der Regel werden die Stipendien als Einmalbetrag gezahlt. Die Stipendien dienen in der Regel dazu, einen Auslandsaufenthalt von ca. drei Monaten teil bzw. voll zu finanzieren. Die Stipendien sind im Rahmen der Bestimmung des § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei. Etwaige Steuern hat der Geförderte selbst zu tragen. Das gilt insbesondere bei Forschungsstipendien, soweit sie eine Beihilfe beinhalten, die für die persönliche Lebensführung des Empfängers bestimmt ist.

2. Forschungszuschüsse können zur Förderung bestimmter Forschungsprojekte oder wissenschaftlicher Arbeiten im Ausland gewährt werden.

3. Zwischen dem Übersee-Club e.V. und den Stipendiaten besteht kein Arbeitsverhältnis. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht übernommen. In Härtefällen (Krankheit, Geburt, Tod) kann das Präsidium eine Beihilfe gewähren. Für den Versicherungsschutz hat der Stipendiat selbst Sorge zu tragen.

4. Die Vergabe der Stipendien findet alle zwei Jahre im Rahmen des „Großen Übersee-Tages" statt.

 

IV. Verpflichtung der Stipendiaten
1. Während der Laufzeit des Stipendiums soll der Stipendiat nicht zu Arbeiten verpflichtet werden, die mit dem Studienzweck nicht in Verbindung stehen; er darf keine bezahlte Arbeit annehmen, wobei regelmäßige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bis monatlich 450,-- Euro erlaubt sind.

2. Mit Annahme des Stipendiums hat sich der Stipendiat zu verpflichten, seine volle Arbeitskraft auf das Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Forschungsvorhaben zu konzentrieren.

3. In wissenschaftlichen Arbeiten des Stipendiaten, die während oder aufgrund der Förderung abgefaßt und/oder veröffentlicht werden, muß in entsprechender Weise erwähnt werden, daß die Arbeit mit Unterstützung des Übersee-Clubs erfolgt ist. Eine Ausfertigung dieser Arbeit muß dem Übersee-Club zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich ist das Ergebnis der Arbeit, die durch das Stipendium gefördert wird, dem Übersee-Club in geeigneter Form zugänglich zu machen (Artikel, Habilitation/ Dissertation oder Reisebericht etc.).


V. Vorschlagsrecht und Auswahl
1. Das Vorschlagsrecht für Stipendiaten und/oder Forschungsprojekte liegt bei den vom Präsidium des Übersee-Clubs ausgewählten Hochschuleinrichtungen.
2. Über die Vergabe entscheidet der Stipendien-Ausschuß des Übersee-Clubs. Unter dem Vorsitz des Präsidenten des Übersee-Clubs gehören dem Ausschuss zwei weitere Mitglieder des Präsidiums und die Geschäftsführung an. Der Stipendien-Ausschuß beschließt einstimmig und abschließend über die Vergabe der Stipendien.

 

 

 Die Richtlinien zur aktuellen Vergabe von Kampagnen finden Sie im hier verlinkten PDF ›